Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

für die Kurse des Sommersemesters 2023 am Sprachenzentrum, im Auftrag
der Europa-Universität Viadrina

I. Allgemein

  1. Gegenstand der Leistungen sind die Programme des Sprachenzentrums auf der Homepage des Sprachenzentrums der EUV und viadrina sprachen gmbh beschrieben. Die Sprachkurse werden auf der Grundlage eines Kooperationsvertrages mit der Europa-Universität Viadrina durchgeführt.
  2. Alle von der viadrina sprachen gmbh durchgeführten Kurse und die in den Kursen erworbenen Abschlüsse werden vom Sprachenzentrum anerkannt. Der erfolgreiche Abschluss einer Niveaustufen berechtigt zum Besuch der darauffolgenden Niveaustufe. Zu Beginn der Sprachausbildung ist ein Einstufungstest verpflichtend (Ausnahme: Teilnahme an Grundstufe-1-Kursen). Die Ergebnisse der Einstufungstests sind bindend.
  3. Ein Kurs gilt nur dann als erfolgreich bestanden, wenn
    a) der Kursteilnehmer höchstens bei 25% der Veranstaltungen gefehlt hat und
    b) den schriftlichen Abschlusstest am Kursende bestanden wurde. (s. Prüfungsordnung des Sprachenzentrums)
  4. An allen nationalen Feiertagen in Deutschland und des Bundeslandes Brandenburg findet kein Unterricht statt. Die ausfallenden Stunden können nach Vereinbarung mit dem Dozenten nachgeholt werden.

II. Anmeldung

  1.  Die Anmeldung der Grundkurse (außer Polnisch und Russisch) sowie Englisch Mittelstufe erfolgt über die viadrina sprachen gmbh. Die Studierenden können sich vom 17.03.2023 bis zum 19.04.2023 in die Kurslisten einschreiben.
    Restplätze werden ab Montag, den 24.04. bis 12.05.2023 vergeben.
  2.  Die Mindestteilnehmerzahl sind 16 Studierende. Sollten weniger als 16 Studierende in einem Kurs eingeschrieben sein, hat die viadrina sprachen gmbh das Recht, den Kurs nicht stattfinden zu lassen. Die Teilnehmer haben dann die Möglichkeit, in einen anderen Kurs zu wechseln oder die Anmeldegebühr zurückzuerhalten. Mit fristgerechter Bezahlung ist der Kursplatz garantiert, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist und noch Plätze vorhanden sind.

III. Zahlungsmodalität 

1. Das Kursentgelt für Studierende in Höhe von 190 €/270 € brutto wie netto, für einen Kurs mit 4 SWS wird sofort bei Anmeldung bezahlt.  Universitätsexterne Personen und Mitarbeiter der EUV bezahlen grundsätzlich 290 €/330 € pro 4 SWS Kurs – Ausnahme: Für Gast- und Nebenhörer der Europa-Universität Viadrina gelten die gleichen Preise und Bedingungen wie für Studierende. 2. Das Kursentgelt beinhaltet die Durchführung und Verwaltung des Kurses einschließlich eventueller Ausgangstests. 3. Teilnehmer, die bis zum 23.04.2023 noch nicht gezahlt haben, verlieren den Kursplatz und können nur über die Restplatzvergabe einen Kursplatz erhalten. 4. Ab dem 24.04.2023 werden die AGB verbindlich vom Kursteilnehmer anerkannt und der Vertrag kommt zustande. 5. Das Kursentgelt ist persönlich gebunden und kann nicht auf andere übertragen werden. 6. Sondervereinbarungen können per E-Mail erfragt werden.

IV. Rücktritt

  1. Ein Rücktritt vom Kurs ist generell nur bis einschließlich zum 23.04.2023 möglich und muss schriftlich bei der viadrina sprachen gmbh erfolgen.
  2. Nach Kursbeginn kann der Kurs nur bei schwerwiegender Krankheit, in deren Folge mehr als 25% aller Unterrichtsstunden versäumt werden, abgebrochen werden. Für diesen Fall muss der viadrina sprachen gmbh eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
  3. Ein Rücktritt aufgrund von Hochstufung ist während der ersten 2 Kurswochen möglich.

V. Schlussbedingungen: Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.

VI. Erfüllungsort und Gerichtsstand: Der Erfüllungsort für die Leistungen ist Frankfurt (Oder). Der Gerichtsstand für die viadrina sprachen gmbh ist Frankfurt (Oder).

Bitte beachten Sie die Informationen zum Datenschutz oder wenden sich bei Fragen an den Datenschutzbeauftragten der viadrina sprachen gmbh.

AGB SoSe 2023 PDF